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Montag, den 20. November 2023 Uhr
Arbeitsbedingungenrichtlinie EU2019/1152/EU

Vermeidung einer geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung im Unternehmen

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht

Insbesondere die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2023 (Aktenzeichen 8 AZR 450/21) markiert einen wichtigen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung. Dieser Beitrag unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht soll nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen bieten, sondern auch praktische Handlungsempfehlungen für unsere Mandanten geben.

Hintergrund:

Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung liegt vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund ihres Geschlechts eine geringere Vergütung für gleichwertige oder gleiche Arbeit erhalten als ihre Kollegen des anderen Geschlechts. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Entgelttransparenzgesetz sind in Deutschland die rechtlichen Säulen, die diese Art der Diskriminierung verbieten.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern gemacht. In diesem speziellen Fall ging es um die Klage einer Arbeitnehmerin, die für gleiche Arbeit weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen erhielt. Das Gericht stellte klar, dass solche Praktiken nicht nur rechtswidrig, sondern auch rückwirkend zu kompensieren sind.

Handlungsempfehlungen:

Transparenz in der Vergütungsstruktur: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Vergütungsstrukturen transparent und geschlechtsneutral gestaltet sind. Dies beinhaltet die klare Dokumentation von Gehaltsstufen und die Kriterien, die zu Gehaltsunterschieden führen können (z.B. Berufserfahrung, Qualifikationen).

Regelmäßige Überprüfung der Gehaltsstrukturen: Unternehmen sollten regelmäßig überprüfen, ob es unbewusste Diskriminierungen in ihren Gehaltsstrukturen gibt. Dies kann durch interne Audits oder durch die Beauftragung externer Berater erfolgen.

Schulung der Führungskräfte: Führungskräfte sollten geschult werden, um Diskriminierungen zu erkennen und zu vermeiden. Dies umfasst auch das Bewusstsein für unbewusste Vorurteile.

Klare Richtlinien zur Gehaltsfestlegung: Unternehmen sollten klare und objektive Kriterien für die Gehaltsfestlegung etablieren, um jegliche Form der Diskriminierung zu vermeiden.

Offener Dialog mit den Mitarbeitern: Ein offener Dialog und transparente Kommunikationskanäle können helfen, Bedenken bezüglich der Gehaltsstruktur zu adressieren und mögliche Diskriminierungen frühzeitig zu erkennen.

Rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Angesichts der Komplexität des Themas ist es ratsam, regelmäßig rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Praktiken im Einklang mit dem aktuellen Rechtsstand sind.

Fazit:

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Bedeutung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und setzt ein klares Zeichen gegen geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung. Es liegt in der Verantwortung aller Unternehmen, aktiv gegen solche Praktiken vorzugehen und eine faire und gerechte Arbeitsumgebung zu schaffen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für weiterführende Fragen zum Arbeitsrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Oliver Baumann und Rechtsanwältin Ulrike Dörrie, Fachanwälte für Arbeitsrecht, gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an! (+49-89-51 24 27 0).

Verfasser des Artikels

Dr. Oliver Baumann

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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