Handelsrecht & Vertriebsrecht
Der Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein absoluter Schwerpunkt unserer Beratung. Wir sind ausgewiesene Experten im Bereich Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht sowie im allgemeinen Handelsrecht. Wir verhandeln und erstellen für Sie die notwendigen Verträge und Handbücher oder prüfen die Rechtslage. Im Falle von Streitigkeiten um Handelsvertreterausgleich oder Buchauszug vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich.
Vertriebsverträge – Verhandlung und Gestaltung
Wir prüfen, entwerfen und verhandeln alle Arten von Vertriebsverträgen, vom Handelsvertretervertrag über den Vertragshändlervertrag bis hin zum Franchisevertrag samt Franchisehandbuch. Dabei profitieren wir von unserer langenjährigen Erfahrung, der Begleitung unserer Mandanten aus Mittelstand und Industrie sowie den Erkenntnissen aus unzähligen Prozessmandaten. Unser Ziel ist es, das Geschäftsmodel und die Bedürfnisse unserer Mandanten zu verstehen und diese – wo erforderlich – mit maßgeschneiderten Lösungen abzusichern.
Handelsvertreterrecht – Rechte und Pflichten
In Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverhältnissen kann es zu Konflikten kommen, etwa über das Bestehen von Provisionsansprüchen oder Gebietsschutz- und Exklusivitätsrechten. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien bestimmte allgemeine Rechte und Pflichten, deren Umfang von der Rechtsprechung konkretisiert wurde. Je nach Vertragsgestaltung unterliegt der Handelsvertreter einer Vermittlungs-, Abschluss- und Offenbarungspflicht und muss die Interessen des Unternehmers wahrnehmen. Der Unternehmer muss den Vertreter mit Mustern und Informationen versorgen und darf Abschlüsse nicht willkürlich verhindern. Wir prüfen diese Rechte und Pflichten und setzten sie ggf. durch.
Kündigung des Handelsvertretervertrages und Handelsvertreterausgleich
Will sich ein Handelsvertreter, Vertragshändler oder Unternehmer aus dem Vertragsverhältnis lösen, so stellt sich die Frage, ob ein wichtiger Grund i.S.d. § 89a HGB vorliegt, der eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist rechtfertigt, ob bei einer ordentlichen Kündigung (§ 89 HGB) die Kündigungsfrist eingehalten wurde und ob Anspruch auf Handelsvertreterausgleich (§ 89b HGB) und/oder Buchauszug (§ 87c HGB) besteht. Auch nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen können eine Rolle spielen. Wir prüfen die Fristen und Ansprüche und vertreten routiniert außergerichtlich und gerichtlich.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB, Art. 38f. CISG)
Für Handelsgeschäfte unter Kaufleuten hat der Gesetzgeber eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit vorgesehen (§ 377 HGB). Versäumt der Käufer eine „unverzügliche“ Untersuchung und Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Ähnliches gilt bei grenzüberschreitenden Geschäften nach dem sog. UN-Kaufrecht (Art. 38 f. CISG). Handelt es sich um komplexere Kaufgegenstände, so kann ein Sachverständigengutachten zur Mangelfreiheit erforderlich sein. Wir beraten und vertreten bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und berücksichtigen UN-Kaufrecht bei der Vertragsgestaltung.
Ihre Ansprechpartner
Für Ihre Fragen zu Handelsrecht und Vertriebsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.