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Kunst- und Kulturgüterhandel

Ob Gemälde, Oldtimer oder wertvolle Geige – der Kauf und Verkauf sowie der Import und Export von Kunst und Kulturgütern ist mit spezifischen rechtlichen Risiken verbunden. Wir kennen die Branchen aus jahrelanger Erfahrung und haben das spezialisierte Sonderwissen, etwa im Auktionsrecht, im Restitutionsrecht, im Kulturgutschutzrecht oder Oldtimerrecht.

Auktionsrecht

Wir beraten Auktionshäuser, Händler und Sammler in allen Fragen des Auktionsrechts. Im Zuge einer Einlieferung prüfen und begleiten wir den Einlieferungsvertrag und vor einer Gebotsabgabe die Versteigerungsbedingungen. Wurde eine Fälschung, Diebesgut oder NS-Raubkunst versteigert, prüfen wir die Rechtslage, übernehmen die Vertretung und finden eine Lösung. Gleiches gilt, wenn das Los versteckte Mängel aufweist, etwa Restaurierungen oder Neuteile.

Transaktionsbegleitung

Der Verkauf im Rahmen einer Versteigerung hat zwei wesentliche Nachteile: er geschieht öffentlich und zwischen Einlieferung und Zuschlag liegen meistens mehrere Wochen. Soll es schneller gehen oder scheut der Verkäufer die Öffentlichkeit, etwa weil er Rückschlüsse auf seine Vermögensverhältnisse fürchtet oder das Kunstwerk nicht „verbrennen“ will, bietet sich ein Privatverkauf an. Wir begleiten regelmäßig Private Sales, liefern, verhandeln oder prüfen die notwendigen Verträge und organisieren einen sicheren Austausch von Leistung und Gegenleistung.

Kulturgutschutzrecht

Je nach Art, Alter, Wert und Bedeutung können Gegenstände unter das Import-, Export oder Handelsverbot des Kulturgutschutzgesetztes fallen oder Recherchepflichten auslösen. Wir prüfen im Einzelfall die Rechtslage oder holen bei den zuständigen Behörden die notwendigen kulturgutschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Dabei sind inzident auch immer die kulturgutschutzrechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes zu prüfen. Werden Objekte vom Zoll festgehalten oder beschlagnahmt, übernehmen wir die zivilrechtliche und strafrechtliche Vertretung.

Restitutionsrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat als einer der 44 Unterzeichnerstaaten der sog. „Washingtoner Erklärung“ vom 03.12.1998 erklärt, dass sie aktiv NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in öffentlichen Sammlungen identifiziert, deren Vorkriegseigentümer ausfindig macht und mit diesen eine „gerechte und faire Lösung“ findet. Es folgte die Lost-Art-Datenbank, mit der Such- und Fundmeldungen von Raubkunst öffentlich zugänglich gemacht werden. Wird Raubkunst in einer öffentlichen oder privaten Sammlung identifiziert oder erworben, so übernehmen wir die Beratung und Vertretung.

Oldtimerrecht

Der Wert eines Oldtimers hängt neben dem Zustand maßgeblich von der Originalität und Zusammengehörigkeit seiner Einzelteile ab. Wir kennen die Rechtsprechung zu den Anforderungen an „Matching numbers“, prüfen, ob es sich beim Oldtimer rechtlich um ein Original, ein Replika oder eine Fälschung handelt und welche Rechte Käufer und Verkäufer haben oder weisen auf Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten hin. Wir haben jahrelange Erfahrung mit versteckten Mängeln und gefälschten Oldtimern und vertreten außergerichtlich und gerichtlich bundesweit, insbesondere im selbständigen Beweisverfahren und Gutachterstreit.

Musikinstrumente

Wertvolle Musikinstrumente, wie Geigen oder Celli, werden oftmals über Ländergrenzen hinweg erworben, nur gegen Quittung, ohne Kaufvertrag und Kenntnis der Vorbesitzer. Werden nach dem Erwerb Mängel festgestellt, etwa ausgebesserte Risse oder ersetzte Teile, so stellt sich die Frage, auf welchen Zustand sich die Parteien genau geeinigt hatten und welches nationale Recht zur Anwendung kommen soll. Gleiches gilt, wenn Dritte Eigentumsansprüche erheben, etwa weil es sich um Diebesgut handelt oder die Geige NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde. Wir haben diese Erfahrung, begleiten Transaktionen von Musikinstrumenten, fertigen Kaufverträge und vertreten im Streitfall bundesweit.

Ihre Ansprechpartner für Kunst- und Kulturgüterhandel

Sie haben ein Anliegen im Bereich Kunst- und Kulturgüterhandel? Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Dr. Louis Rönsberg

„Meine Stärke: das Führen von Verhandlungen - strategisch und effizient.“

Dr. Louis Rönsberg
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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„Mein Erfolgsrezept: Juristische Expertise, Genauigkeit und lösungsorientiertes, pragmatisches Denken.“

Julia Obletter
Rechtsanwältin, Associate
Julia Obletter
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