Prozessführung
Wir beraten in außergerichtlichen Konfliktsituationen und vertreten Sie vor staatlichen Gerichten, privaten Gütestellen oder internationalen Schiedsgerichten – engagiert und routiniert – denn Prozessführung gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf komplexen Verfahren, vom Haftungsprozess über gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten bis hin zu schwierigen Beweisverfahren.

Prozessführung ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei.
Konfliktberatung / Dispute Resolution
Eine schnelle und effiziente Konfliktlösung spart Zeit und Geld. Wir beraten bei außergerichtlichen Streitigkeiten und in Mediations- und Schiedsverfahren – strategisch und zielorientiert. Dabei kommt uns unsere langjährige Erfahrung zugute. Wir klären den Sachverhalt sowie mögliche Missverständnisse auf und bewerten ihn juristisch, analysieren die Chancen und Risiken und erarbeiten mögliche Lösungsmöglichkeiten im Sinne unserer Mandantschaft.
Prozessführung / Litigation
Prozessführung ist ein Fachbereich für sich. Neben einer sicheren Kenntnis der Zivilprozessordnung und prozesstaktischer Handlungsmöglichkeiten, ist eine gute Auffassungsgabe bezüglich komplexer, oft technischer Sachverhalte unverzichtbar. Und dann gibt es da noch eine Fähigkeit, die nur bedingt erlernbar ist: Durchsetzungsstärke. Unsere Prozessanwältinnen und Prozessanwälte haben diese Voraussetzungen und vertreten engagiert vor staatlichen Gerichten, privaten Gütestellen und internationalen Schiedsgerichten.
Beweisverfahren
Zeugenvernehmungen, die Anhörung von Sachverständigen oder die Prüfung und Bewertung von Gutachten erfordern nicht nur sichere Kenntnis der Beweislastregeln, sondern regelmäßig auch vertieftes technisches Verständnis und psychologisches Gespür. Wir lieben diese Herausforderungen und führen gerne komplexe Prozesse, von der Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren bis hin zum Gutachterstreit.
Schiedsverfahren / Arbitration
Die Prozessordnungen privater Schiedsgerichte und Gütestellen können – je nach Sitz – weitgehend frei bestimmt werden und daher erheblich von der staatlichen Zivilprozessordnung abweichen. Üblicherweise unterwerfen sich Schiedsgerichte jedoch einer von einem Interessenverband aufgestellten Schiedsordnung (DIS, ICC, LCIA, ICAC, Wiener Regeln). Wir sind mit diesen Schiedsordnungen vertraut und vertreten Sie vor Schiedsgerichten international.