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Oldtimerrecht

Das Kaufen historischer Rennfahrzeuge, klassischer Sportwagen und Limousinen tangiert besondere Gesetze und Urteile, die als Oldtimerrecht bezeichnet werden. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Oldtimersammler, Oldtimerhändler und Oldtimerwerkstätten bundesweit zum Oldtimerrecht, vom Erwerb, etwa in einer Oldtimerauktion, über Restaurierung und Einsatz in Oldtimerrennen bis zum erfolgreichen Verkauf.

Transaktion wertvoller Fahrzeuge

Abhängig vom Wert eines Fahrzeugs, sollten bei dessen Kauf oder Verkauf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Wir gestalten, prüfen und verhandeln Oldtimerkaufverträge sowie Gutachterverträge und unterstützen bei Bedarf eine sichere Abwicklung der Transaktion.

Mängelgewährleistung

Zentraler wertbildender Faktor eines Oldtimers ist der Grad von dessen Originalität und Authentizität. In der Regel macht beispielsweise ein Originalmotor etwa ein Viertel des Wertes eines Oldtimers aus.

Auch die Gewährung eines historischen Kennzeichens (H-Kennzeichen) oder die Teilnahme an historischen Oldtimerrennen oder Classic-Rallyes (Le Mans Classic, Mille Miglia, Goodwood u.a.) hängt entscheidend von der Originalität des Oldtimers bzw. historischen Rennfahrzeugs ab. Andererseits müssen gewisse Verschleißteile für gewöhnlich schon deshalb regelmäßig ersetzt werden, damit die Straßenzulassung oder Renntauglichkeit des Fahrzeugs erhalten bleibt.

In der anwaltlichen Praxis stellt sich daher oftmals die Frage, ob es sich bei dem gekauften Fahrzeug tatsächlich um einen „Oldtimer“ handelt oder ob ein Kaufmangel vorliegt und Mängelgewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) geltend gemacht werden können.

Auch ein gefälschtes Serviceheft oder Scheckheft, ein falscher Tachostand (zurückgedrehter Tacho) oder eine erfundene Vorbesitzer- oder Rennhistorie kann im Einzelfall einen Kaufmangel darstellen oder zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigen.

Werden nach dem Kauf des Oldtimers Mängel festgestellt oder geltend gemacht, unterstützen wir gerichtlich und außergerichtlich. Dabei können wir auf unsere jahrelange Prozesserfahrung zurückgreifen und kennen die relevante Rechtsprechung.

Auktionsrecht

Klassische Fahrzeuge werden gerne in Versteigerungen angeboten. Der Einlieferer erhofft sich zumeist, über das Auktionshaus eine Vielzahl an Interessenten zu erreichen, nicht unter Marktpreis zu verkaufen und schätzt den Service. Die Interessenten schätzen die Vielzahl an Angeboten und hoffen auf eine günstige Gelegenheit.

Nach unserer jahrelangen Erfahrung werden dabei oftmals die üblichen Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse in den Versteigerungsbedingungen außer Acht gelassen oder auf eine Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort verzichtet. Eine Probefahrt ist bei Versteigerungen regelmäßig ohnehin nicht vorgesehen.

Weist der gekaufte Oldtimer Mängel auf oder handelt es sich gar um eine Fälschung, so prüfen wir Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Haftung von Auktionshaus und Einlieferer und setzen diese gegebenenfalls außergerichtlich und gerichtlich durch.

Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, wird aus Versehen geboten oder ein geheimes Limit nicht erreicht, so stellt sich die Frage nach den juristischen Konsequenzen. Wir kennen die Versteigerungspraxis und deren rechtliche Bewertung und prüfen bei Bedarf, ob Ansprüche gegeben sind.

Ihre Ansprechpartner

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen im Oldtimerrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Dr. Louis Rönsberg

„Meine Stärke: das Führen von Verhandlungen - strategisch und effizient.“

Dr. Louis Rönsberg
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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„Meine Beratung: International, empathisch, pragmatisch und gleichzeitig sehr tief im Thema.“

Sandra Bendler-Pepy
Rechtsanwältin, Partnerin
Avvocato (Italien)
Sandra Bendler-Pepy
Julia Obletter

„Mein Erfolgsrezept: Juristische Expertise, Genauigkeit und lösungsorientiertes, pragmatisches Denken.“

Julia Obletter
Rechtsanwältin, Senior Associate

„Recht neu gedacht: Ihre dynamische Partnerin im Zivilrecht – clever, modern, ergebnisorientiert.“

Marie-Sophie Dötsch
Rechtsanwältin, Associate
Marie-Sophie Dötsch
Chiara Gerber

„Rechtliche Lösungen für komplexe Herausforderungen – ich begleite Sie kompetent und zuverlässig.“

Chiara Gerber
Rechtsanwältin, Associate

Referenz-Mandate

Historischer Rennwagen 1955

2022 Beratung eines Automobilkonzerns bei der Versteigerung eines historischen Rennwagens aus dem Jahr 1955

Rennwagen 1968 - Rückabwicklung

2020 Gerichtliche Durchsetzung der Rückabwicklung nach Kauf eines gefälschten Rennfahrzeugs "Daytona" (Schaden ca. € 1,8 Mio)

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