Oldtimerrecht
Das Kaufen historischer Rennfahrzeuge, klassischer Sportwagen und Limousinen tangiert besondere Gesetze und Urteile, die als Oldtimerrecht bezeichnet werden. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Oldtimersammler, Oldtimerhändler und Oldtimerwerkstätten bundesweit zum Oldtimerrecht, vom Erwerb, etwa in einer Oldtimerauktion, über Restaurierung und Einsatz in Oldtimerrennen bis zum erfolgreichen Verkauf.
Transaktion wertvoller Fahrzeuge
Abhängig vom Wert eines Fahrzeugs, sollten bei dessen Kauf oder Verkauf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Wir gestalten, prüfen und verhandeln Oldtimerkaufverträge sowie Gutachterverträge und unterstützen bei Bedarf eine sichere Abwicklung der Transaktion.
Mängelgewährleistung
Zentraler wertbildender Faktor eines Oldtimers ist der Grad von dessen Originalität und Authentizität. In der Regel macht beispielsweise ein Originalmotor etwa ein Viertel des Wertes eines Oldtimers aus.
Auch die Gewährung eines historischen Kennzeichens (H-Kennzeichen) oder die Teilnahme an historischen Oldtimerrennen oder Classic-Rallyes (Le Mans Classic, Mille Miglia, Goodwood u.a.) hängt entscheidend von der Originalität des Oldtimers bzw. historischen Rennfahrzeugs ab. Andererseits müssen gewisse Verschleißteile für gewöhnlich schon deshalb regelmäßig ersetzt werden, damit die Straßenzulassung oder Renntauglichkeit des Fahrzeugs erhalten bleibt.
In der anwaltlichen Praxis stellt sich daher oftmals die Frage, ob es sich bei dem gekauften Fahrzeug tatsächlich um einen „Oldtimer“ handelt oder ob ein Kaufmangel vorliegt und Mängelgewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) geltend gemacht werden können.
Auch ein gefälschtes Serviceheft oder Scheckheft, ein falscher Tachostand (zurückgedrehter Tacho) oder eine erfundene Vorbesitzer- oder Rennhistorie kann im Einzelfall einen Kaufmangel darstellen oder zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigen.
Werden nach dem Kauf des Oldtimers Mängel festgestellt oder geltend gemacht, unterstützen wir gerichtlich und außergerichtlich. Dabei können wir auf unsere jahrelange Prozesserfahrung zurückgreifen und kennen die relevante Rechtsprechung.
Auktionsrecht
Klassische Fahrzeuge werden gerne in Versteigerungen angeboten. Der Einlieferer erhofft sich zumeist, über das Auktionshaus eine Vielzahl an Interessenten zu erreichen, nicht unter Marktpreis zu verkaufen und schätzt den Service. Die Interessenten schätzen die Vielzahl an Angeboten und hoffen auf eine günstige Gelegenheit.
Nach unserer jahrelangen Erfahrung werden dabei oftmals die üblichen Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse in den Versteigerungsbedingungen außer Acht gelassen oder auf eine Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort verzichtet. Eine Probefahrt ist bei Versteigerungen regelmäßig ohnehin nicht vorgesehen.
Weist der gekaufte Oldtimer Mängel auf oder handelt es sich gar um eine Fälschung, so prüfen wir Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Haftung von Auktionshaus und Einlieferer und setzen diese gegebenenfalls außergerichtlich und gerichtlich durch.
Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, wird aus Versehen geboten oder ein geheimes Limit nicht erreicht, so stellt sich die Frage nach den juristischen Konsequenzen. Wir kennen die Versteigerungspraxis und deren rechtliche Bewertung und prüfen bei Bedarf, ob Ansprüche gegeben sind.