Oldtimerrecht
Der Kauf historischer Rennfahrzeuge, klassischer Sportwagen und Limousinen tangiert besondere Gesetze und Urteile, die als Oldtimerrecht bezeichnet werden. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Oldtimersammler, Oldtimerhändler, Oldtimerwerkstätten und einen Automobilkonzern bundesweit zum Oldtimerrecht, vom Erwerb, etwa in einer Oldtimerauktion, über die Restaurierung und den Einsatz in Oldtimerrennen bis zum erfolgreichen Verkauf. Wir kennen den Markt und die besondere Rechtsprechung.
Mängel bei Oldtimern
Oft stellt der Käufer eines Oldtimers nach der Übergabe fest, dass der Klassiker einen Unfallschaden, Motorprobleme oder starken Rostbefall hat. Häufig weichen auch die im Kaufvertrag angegebe Zustandsnote oder der Tachostand vom tatsächlichen Zustand oder der tatsächlichen Laufleistung des Oldimers ab. Dann stellt sich die Frage, ob sich der Oldtimerkäufer vom Kaufvertrag lösen und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann. Neben einem Recht auf Anfechtung oder Rücktritt kommen aber auch Minderungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Unsere auf Oldtimerrecht spezialisierten Anwälte prüfen die Rechtslage und vertreten Sie bundesweit außergerichtlich und gerichtliche bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.
Gefälschte Oldtimer und Betrug
Gerade im hochpreisigen Segment tauchen am Markt immer wieder gefälschte Oldtimer und Rennwägen auf. In manchen Fällen wird nur eine Identifikationsnummer gefälscht, in anderen das ganze Fahrzeug nachgebaut. Wird ein gefälschter Oldtimer als Original verkauft, entsteht beim Käufer ein enormer Schaden. Welche Rechte der Käufer hat, hängt maßgeblich von der Art der Fälschung und vom Inhalt des Kaufvertrages ab. Daneben ist anhand der spezifischen Rechtsprechung zu prüfen, ob erfolgreich ein Kaufmangel oder ein Anfechtungsgrund geltend gemacht werden kann. Unsere auf Oldtimerrecht spezialisierten Rechtsanwälte sind mit Fällen von Oldtimerfälschung vertraut und kennen die relevanten Urteile zum Oldtimerrecht.
Verkauf wertvoller Oldtimer
Beim Verkauf von wertvollen Fahrzeugen sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Zunächst besteht das allgemeine Risiko, dass der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt. Der Verkäufer läuft aber immer auch Gefahr, vom Käufer wegen angeblicher Mängel oder Schäden des Oldtimers in Anspruch genommen zu werden. Kann der Käufer gar nachweisen, dass ihm infolge eines Mangels der Gewinn eines Weiterverkaufs entgangen ist, so drohen mitunter enorme Forderungen. Unsere auf Oldtimerrecht spezialisierten Rechtsanwälte fertigen oder prüfen Kaufverträge und verhandeln diese auch auf Wunsch. Wir liefern Ihnen bei Bedarf ergänzende Dokumente, wie Geheimhaltungsvereinbarung oder LOI und beraten sie bezüglich der Absicherung der Transaktion.
Oldtimerkauf
Bei der Transaktion klassischer Fahrzeuge trägt der Käufer in der Regel das größere Risiko. Oft stellt sich nach der Übergabe heraus, dass der Oldtimer doch nicht „matching numbers“ ist, dass Nummer nachgeschlagen wurden oder ein Motorschaden vorliegt. Auch ein unerkannter Rostbefall kann einen massiven Wertverlust bedeuten. Wurde das Fahrzeug in der Vergangenheit gestohlen, stellt sich die Frage, ob der Käufer überhaupt das Eigentum erwerben konnte. Für den Käufer kommt es daher in besonderer Weise auf den Inhalt des Kaufvertrages an. Unsere auf Oldtimerrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützten Sie beim Kauf von klassischen Fahrzeugen. Wir prüfen Kaufverträge und begleiten auf Wunsch die Verhandlungen.
Auktionsrecht
Bei Versteigerungen ist eine Probefahrt in der Regel nicht möglich und die Auktionskataloge enthalten nur spärliche Informationen zum Zustand der Fahrzeuge. Gleichzeitig wird in den Versteigerungsbedingungen meist auf die Unverbindlichkeit der Katalogangaben hingewiesen. Die Haftung für Mängel wird weitgehend ausgeschlossen. Wenn der Auktionator als Vertreter des Einlieferers auftritt, erfährt der Ersteigerer noch nicht einmal den Namen des Verkäufers. Aber auch der Einlieferer setzt sich besonderen Risiken aus, wenn er sein wertvolles Fahrzeug einem Auktionshaus zum Verkauf anvertraut. Unsere Rechtsanwälte haben fundierte Kenntnisse und jahrelange Erfahrung im Auktionsrecht und begleiten Sie bei der Einlieferung sowie vor oder nach der Ersteigerung eines Oldtimers.