Brauereirecht
Das Brauereirecht weist eine Reihe von Besonderheiten auf: Bier unterliegt als Lebensmittel einer speziellen Kontrolle (Lebensmittelrecht). Außerdem verfügen Brauereien traditionell über ein branchenspezifisches Vertriebswesen (Bierlieferungsverträge, Gaststättenrecht). Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind mit der Branche bestens vertraut.
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Brauereien über das klassische Brauereirecht hinaus auch beim Kauf oder Verkauf von Brauereien oder Brauereiimmobilien (Gaststätten, Biergärten), bei Finanzierungen im Brauereiwesen (Venture Capital, Private Equitiy) oder bei aktienrechtlichen Fragestellungen (Aktienbrauereien).
Beratung und Vertretung im Brauereirecht
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Getränkelieferungsverträge, Bierlieferungsverträge, Getränkefachgroßhändlerverträge:
- Vertragsgestaltung / AGB-Recht
- Kündigung / Widerruf
- Schadensersatz
- Minderbezug / Fremdbezug
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Gaststättenrecht (Pachtrecht / Inventargestellung)
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Automatenaufstellverträge
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Immobilienrecht der Brauereien:
- Beratung beim Erwerb oder Verkauf von Brauereiimmobilien
- Beratung bei Verstoß gegen Dienstbarkeiten (z.B. Ausschankverbot)
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Nachfolgeplanung und Erbrecht für Brauereibetriebe
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Verkauf / Kauf von Brauereien (M&A, Due Diligence)
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Finanzierungen im Brauereiwesen:
- Kreditrecht / Sicherheiten,
- Private Equity / Venture Capital / Mezzanin Capital,
- Anleihenbegebung für Brauereien
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Arbeitsrecht für Brauereien
Ihre Ansprechpartner
Für weiterführende Fragen zum Thema Brauereirecht oder Gaststättenrecht stehen die Anwälte der Kanzlei gerne zur Verfügung.