Kapitalmarktrecht
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg ausgewiesener Experte im Bereich Vermittler-, Berater- und Prospekthaftung und führt deutschlandweit Gerichtsprozesse und Verhandlungen. Rechtsanwalt Martin Zeil war 10 Jahre Chefsyndikus einer Privatbank und kennt die internen Abläufe und Belange. Zusammen leiten sie die Arbeitsgruppe Kapitalmarktrecht von SLB LAW.
Haftung von Anlageberatern und Anlagevermittlern
Die Anforderung der Rechtsprechung an Finanzberater und Kapitalanlagevermittler wurden in den vergangenen Jahren ständig verschärft. Zum Erfordernis einer anleger- und objektgerechten Beratung (BGH, 06.07.1993, „Bond-Urteils“) kam die Pflicht zur Prüfung der Plausibilität von Prospekten. Die sog. „Kick-Back-Rechtsprechung“ hat eine Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen konkretisiert. Auch die gesetzlichen Anforderungen wurden erhöht, etwa hinsichtlich der Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren bundesweit in Fällen von Anlagevermittler- und Anlageberaterhaftung. Dabei geht es regelmäßig um den Vorwurf der Falschberatung oder unzureichenden Risikoaufklärung bei der Zeichnung von offenen oder geschlossenen Fonds (Immobilienfonds, Schiffsfonds, Containerfonds u.a.) oder ETFs, dem Kauf von Derivaten (Zertifikate, Swaps, Optionen u.a.) oder beim Erwerb von Aktien oder Anleihen.
Börsenrecht
Eine schnelle und sichere Kommunikation ist beim Börsenhandel besonders wichtig. Werden Kauf- oder Verkaufsorders nicht übertragen oder verspätet ausgeführt oder Stop-Loss-Marken nicht gehalten, so können immense Schäden entstehen. In diesen Fällen der Handelsverzögerung stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit und danach, wer den Schaden zu tragen hat. Wir prüfen mögliche Ansprüche und setzen die Rechte durch.
Entwickelt sich ein Terminkontrakt zu Ungunsten des Anlegers und sinkt dessen Marginkonto unter die Erhaltungsmargin, folgt für gewöhnlich ein Margincall. Kommt der Anleger der Nachschusspflicht nicht fristgerecht nach, droht die Glattstellung und der Anleger kann nicht mehr von einer Kurserholung profitieren. Die Voraussetzungen für den Margincall, die Glattstellung und die einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus dem Marginvertrag. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Margincalls und vertreten außergerichtlich und gerichtlich.
Krypto- und Cyberkriminalität
Der anfänglich große Erfolg von Kryptowährung wie Bitcoin, Ethereum oder Tether hat zahlreiche Kriminelle auf den Plan gerufen. Die angeblichen Broker versprechen riesige Gewinne und locken mit günstigen Einstiegsangeboten. Wird eine Auszahlung gewünscht, folgen immer neue Ausreden und die Forderung angeblich angefallener Gebühren oder Steuern. Nicht selten werden die Geschädigten schließlich auch noch zur Geldwäsche verleitet.
Wir überprüfen die Seriosität von Investitionen in Kryptowährung und beraten und vertreten im Fall von Krypto-Betrug, von der Anzeigeerstattung bis hin zur Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. Dies schließt die Kommunikation mit den involvierten Krypto-Börsen und Banken sowie den Strafermittlungsbehörden mit ein.
Ihre Ansprechpartner
Für Fragen zum Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.