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Unternehmer-Erbrecht und Vermögensnachfolge

Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den Themen Unternehmensnachfolge und Erbrecht auseinandersetzen. Nur eine frühzeitige Weichenstellung ist Garant für den langfristigen Erfolg und die Bestandssicherheit des eigenen Lebenswerks.

Als Unternehmer haben Sie Ihre Firma über viele Jahre mit harter Arbeit und großem Einsatz aufgebaut. Sie haben wirtschaftliche Werte geschaffen, ebenso wie Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter. Natürlich ist es Ihnen ein großes Anliegen, dass Ihr Unternehmen für die Zukunft bestmöglich gerüstet und in guten Händen ist. Denn es gilt, den Wert des Unternehmens für sich oder die nächste Generation zu sichern, und zudem die Fortführung der Firma auch nach Ihrem eigenen Ausscheiden sicherzustellen.

Sie sollten deshalb möglichst frühzeitig Vorsorge treffen und sich mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen. Nur eine frühzeitige Weichenstellung ist Garant dafür, dass auch nach Ihrem Ausscheiden und einer Übergabe an die nächste Generation oder einen Nachfolger Erfolg und Bestandssicherheit Ihres Unternehmens weiterbestehen.

Unternehmensnachfolge

Soweit geeignete Nachfolger, insbesondere eigene Kinder, in der Familie vorhanden sind, müssen Sie rechtzeitig alles unternehmen, um diese in bestmöglicher Weise auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Auf diese Weise muss man selbst in den Übergangsjahren die Leitung des Unternehmens nicht abgeben und kann prüfen, ob die Familienangehörigen oder als Nachfolger ins Auge gefasste dritte Personen für die Übernahme der Firma geeignet sind. Währenddessen stehen Sie selber den Nachfolgern mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen der Nachfolge müssen darüber hinaus auch immer steuerliche Belastungen und diese ggf. vermeidende Gestaltungsmöglichkeiten im Blick behalten werden. Diesen wichtigen Aspekt stellen wir wahlweise gemeinsam mit Ihrem vorhandenen steuerlichen Berater oder auf Wunsch mit bewährten steuerlichen Partnern dar.

Die richtige Regelung der Unternehmensnachfolge ist wichtiger Teil Ihrer Gesamt-Vermögensnachfolge und muss mit dieser konfliktfrei abgestimmt sein. Das setzt die Kenntnis der wesentlichen gesetzlichen erbrechtlichen Regelungen im BGB und der gesellschaftsrechtlichen Grundsätze in den entsprechenden Gesetzen voraus.

Erbrecht

Zur Vermeidung späterer erbrechtlicher Streitigkeiten zwischen den Erben und möglichen weiteren Berechtigten und um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen nach dem Tode zur Umsetzung gelangen, ist es ratsam, zu Lebzeiten entsprechende erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Für Unternehmer ist die eigene Firma das jahre- wenn nicht jahrzehntelang geschaffene Lebenswerk und viel mehr als lediglich ein Vermögenswert und eine eigene Arbeitsstätte. Umso wichtiger ist es für den Unternehmer, auch nach dem eigenen Ableben dafür Sorge getragen zu haben, dass dieses Lebenswerk Bestand hat – für die Zukunft der Mitarbeiter ebenso wie für etwaige Nachfolger aus dem Kreis der eigenen Familie. Allein schon deshalb sollte sich der Unternehmer frühzeitig mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen und die nötigen Entscheidungen und rechtlichen Vorkehrungen mit Sorgfalt und Sachverstand treffen. Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen.

Unsere Leistungen umfassen insoweit u.a.

  1. Erbrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall

  2. Nachfolgeberatung

  3. Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen

  4. Vermächtnisse

  5. Erbverträge

  6. Vorweggenommene Erbfolge

  7. Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen

  8. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  9. Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder Pflichtteilsrestansprüchen

  10. Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten

  11. Betreuungsverfügungen, PatientenverfügungenVerhandlungen mit Banken, Finanzämtern, Behörden

  12. Haftungsbeschränkungen gegenüber Nachlassgläubigern

  13. Strategien zur Pflichtteilsvermeidung

  14. Testamentsvollstreckung

Ihre Ansprechpartner

In einem unverbindlichen, absolut vertraulichen Gespräch oder Telefonat stehen wir gerne zur ersten Klärung zur Verfügung.

Martin Zeil

„Vertrauen, Kompetenz und Lebenserfahrung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.“

Martin Zeil
Rechtsanwalt
Bayerischer Staatsminister a.D.

„Kompetenz - Leistung - Erfolg - gemeinsam“

Dr. Christian Strassberger
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Strassberger

Stimmen unserer Mandanten

Vielen Dank an Sandra für ihre herausragende Professionalität und ihre Vermittlung zwischen den Parteien, die so wertvoll für den Abschluss des Deals war.
Cristiano N., Vorstandsvorsitzender eines führenden italienischen Industrieunternehmens mit Schwerpunkt erneuerbare Energien

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