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Dienstag, den 7. November 2023

Kunstdiebstahl und Kunstraub: Rechtsberatung durch Experten

Rechtsgebiete: Kunstrecht

Kunstdiebstahl und Kunstraub gehören zu den dramatischsten Straftaten im Bereich der Eigentumsdelikte, da es meist um Unikate geht, mit denen Emotionen verknüpft sind. Betroffen sind nicht nur private Sammler und Galerien, sondern auch die öffentliche Hand. Diebstahl von Kunst verursacht jährlich weltweit enorme finanzielle und kulturelle Schäden. Auch in Deutschland steigt die Zahl von Kunstdelikten, wobei die Täter immer raffinierter vorgehen. Tritt der Worstcase ein, ist eine versierte Rechtsberatung von unschätzbarem Wert. In diesem Artikel erklären wir, was im Falle von Kunstdiebstahl und Kunstraub unternommen werden sollte und wie unsere Experten Ihnen dabei helfen können.

Kunstdiebstahl und Kunstraub – Was versteht man darunter?

Unter „Kunstraub“ versteht man umgangssprachlich den Diebstahl von Kunstwerken und Antiquitäten, sei es aus Museen, Galerien, privaten Sammlungen oder Kirchen. Die gestohlenen Objekte reichen von Gemälden und Skulpturen bis hin zu historischen Artefakten. Bekannte Beispiele sind die Entwendung von Turner-Gemälden aus der Frankfurter Galerie Schirn 1994, der Diebstahl der Big-Maple-Leaf-Goldmünze aus dem berliner Bode-Museum 2017 oder der „Juwelenraub“ im Gründen Gewölbe in Dresden im Jahr 2019.

Rein juristisch handelt es sich bei Kunstdiebstahl um einen normalen Diebstahl (§ 242 StGB). Einen eigenen Tatbestand des „Kunstdiebstahls“ oder des „Kunstraubes“ kennt das deutsche Recht nicht. Ein Diebstahl ist auch kein „heimliches Delikt“. Er wird selbst dann verwirklicht, wenn er offensichtlich unter Beobachtung geschieht. Erst wenn er mit Gewalt gegen Personen oder mit Bedrohung durchgeführt wird, wird er zum Raub (§ 249 StGB).

Ein Kunstdiebstahl kann aber als „besonders schwerer Fall“ erheblich strenger bestraft werden. So z.B. wenn „eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte“ entwendet wird, „die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt“ ist (§ 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB). Oder, wenn es um Kunstwerke aus religiösen Stetten geht, die dem Gottesdienst gewidmet sind oder der religiösen Verehrung dienen (§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Rechtliche Aspekte und Herausforderungen

Im Falle von Kunstdiebstahl oder Kunstraub besteht für den geschädigten Eigentümer akuter Handlungsbedarf. Auf die Verständigung der Polizei und die Erstattung einer Strafanzeige können Zeugenvernehmungen folgen. War das Diebesgut versichert, sollten Sie unverzüglich den Versicherer informiert. Geht es um einen prominenten Fall von Kunstraub, müssen Sie mit Presseanfragen rechnen. Die zentrale Herausforderung besteht jedoch darin, die Täter zu identifizieren sowie das Diebesgut zu lokalisieren und zurückzugewinnen.

Die juristische Betreuung von Fällen von Kunstdiebstahl und Kunstraub ist komplex und erfordert ein tiefgreifendes Verständnis des Ablaufs von polizeilichen Ermittlungen bei Kunstkriminalität, des Kunstmarktes sowie des nationalen und internationalen Kunstrechts. Zunächst stehen die strafrechtliche und die versicherungsrechtliche Komponente im Vordergrund. Ist Diebesgut aufgespürt oder asserviert oder taucht Diebesgut wieder auf dem Kunstmarkt auf, so sind zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei – Ihr Partner im Kampf gegen Kunstdiebstahl

Unsere Praxisgruppe Kunstrecht hat sich auf die Rechtsberatung und -vertretung in Fällen von Kunstraub und Kunstdiebstahl spezialisiert. Wir bieten unseren Mandanten umfassende juristische Unterstützung, beginnend bei der präventiven Beratung bis hin zur Rückgewinnung gestohlener Kunstwerke. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten greifen wir auf unser internationales Anwaltsnetzwerk Mackrell International zurück. Darüber hinaus verfügen wir über gute Kontakte zu Strafermittlungsbehörden, Privatermittlern, Sicherheitsspezialisten und Speziallaboren.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und sein Team beraten seit vielen Jahren Museen, Galerien und private Sammler in allen Fragen des Kunstrechts. Er wird seit 2017 vom Handelsblatt in der Liste „Deutschlands beste Anwälte“ für Kunstrecht geführt.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg | Partner

Wie wir Ihnen helfen können:

  1. Ermittlungsverfahren: wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Interpol, von der Erstattung der Strafanzeigen über die anwaltliche Begleitung von Zeugenvernehmungen oder dem Analysieren von Ermittlungsakten im Rahmen einer Akteneinsicht.
  2. Versicherung: Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung, von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung der Versicherungssumme. Dabei stellen wir sicher, dass Sie Ihren Obliegenheiten als Versicherungsnehmer nachkommen und dass die Versicherung Ihre Ansprüche voll erfüllt.
  3. Auffindung: Wir unterstützen in Ihrem Interesse die Polizeibehörden bei der Ermittlung von Täter und Diebesgut und informieren Datenbanken. Sind drüber hinaus Privatermittlungen gewünscht und erfolgsversprechend, greifen wir im Interesse unserer Mandanten auf unser bewährtes Netzwerk zurück.
  4. Rückgewinnung: Wir forcieren die Identifizierung, Lokalisierung, Sicherstellung und Rückführung Ihres Eigentums. Auch dabei greifen wir auf unser weltweites Netzwerk bewährter Experten zurück.
  5. Asservierte Kunst: Wurden Kunstwerke nach einer Sicherstellung oder Beschlagnahmung langfristig asserviert, verhandeln wir für Sie mit den Ermittlungsbehörden eine baldmögliche Freigabe.
  6. Prozessführung: Wird Diebesgut auf dem Kunstmarkt identifiziert, prüfen wir für Sie Ansprüche auf Herausgabe und setzen diese bei Bedarf gerichtlich durch.
  7. Präventive Beratung: Wir unterstüzen Sie juristisch bei der rechtssicheren Dokumentation und Versicherung Ihrer Kunstwerke sowie bei der Entwicklung von maßgeschneiderten Sicherheitskonzepten.

Fazit

Kunstraub und Kunstdiebstahl sind komplexe Delikte, die eine spezialisierte Rechtsberatung erfordern. Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihre Kunstwerke zu schützen und Ihre Rechte im Falle eines Diebstahls zu wahren.

Sind Sie von Kunstraub oder Kunstdiebstahl betroffen, oder möchten Sie vorbeugende Maßnahmen treffen? Kontaktieren Sie uns noch heute unverbindlich für eine erste Einschätzung und erfahren Sie, wie wir Ihnen in diesem sensiblen Bereich zur Seite stehen können. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und sein Team stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung (+49-89-51 24 27 0).

Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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