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Montag, den 30. April 2012 Uhr

Kunstrecht – Investition in Kunst will gut geplant sein

Rechtsgebiete: Kunstrecht

Die Preise von Kunstwerken weisen so gut wie keine Zusammenhänge zum Finanzmarkt auf und erfreuen sich daher als alternative Anlageform gerade in Zeiten unruhiger Märkte zunehmender Beliebtheit. Im Gegensatz zum Kapitalmarkt zeichnet sich der Kunstmarkt jedoch durch eine erheblich geringere Transparenz aus, die zu Schwierigkeiten bei der Wertermittlung führt. Der Wert von Aktien, Anleihen oder Devisen lässt sich im Rahmen eines Börsenhandels in der Regel gut bestimmen. Auch für die Einschätzung von Derivaten haben sich finanzmathematische Berechnungsmethoden etabliert, die eine relativ genaue Bepreisung ermöglichen. Bei Kunst ist dies anders. Abhängig von der Sachkenntnis und den Motiven der Bieter ergibt sich zwar im Rahmen von Kunstauktionen ein bestimmter Preis. Dieser gilt jedoch eben nur für den Moment und die beteiligten Interessenten und kann daher stark variieren. Zudem erfolgt nur ein Bruchteil des Gesamtumsatzes am Kunstmarkt im Rahmen von Versteigerungen. Auch wenn mittlerweile unzählige Auktionspreise auf Internetdatenbanken veröffentlicht werden, bleibt die Bewertung von Künstler und Kunstwerk Expertensache. Aber auch in rechtlicher Hinsicht birgt eine Investition in Kunst spezifische Risiken, die ein auf Kunstrecht spezialisierter Rechtsanwalt begrenzen kann.

Insiderhandel – Im Kunstmarkt nicht strafbar…

Das Problem des richtigen Preises liegt in der „Ware“ selbst begründet. Denn Kunst ist bekanntlich Geschmackssache. Ihre Qualität ist nur begrenzt nach objektiven Kriterien bestimmbar. Handelt es sich um Einzelstücke und nicht um eine Auflage, so kann auch nicht zuverlässig vom Verkauf anderer Stücke auf den Marktwert des jeweiligen Objekts geschlossen werden. Der Laie ist daher auf den Rat von Kennern angewiesen. Dies ist jedoch regelmäßig dann problematisch, wenn der Berater einem Interessenkonflikt unterliegt – etwa weil er gleichzeitig der Verkäufer ist. Zudem differenzieren Galeristen und Kunsthändler nicht selten zwischen der Gruppe der leidenschaftlichen Sammler und der Gruppe der kühl kalkulierenden Investoren und bieten ein und dasselbe Kunstwerk zu teilweise erheblich differierenden Preisen an. Oder eine Gruppe von Galeristen, Händlern und Sammlern spricht sich ab und treibt Preise künstlich in die Höhe. Es entsteht ein Insiderhandel, der jedoch auf dem Kunstmarkt – im Gegensatz zum Kapitalmarkt – nicht strafbar ist. Fehlt eigene Expertise bei der Wertermittlung, so sollte daher im Rahmen einer wertorientierten Investition unbedingt ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden.

Welche Rolle spielt das Kunstrecht?

Je nach Art des zu erwerbenden Kunstwerks können verschiedne rechtliche Belange relevant werden. Hier kommt das Kunstrecht ins Spiel. So können vor oder neben einem schlichten Kaufvertrag auch Vorverträge, Optionsvereinbarungen, ein Kauf auf Probe oder etwa ein Kauf mit Umtauschvorbehalt geschlossen werden. Weiter kann ein Kaufvertrag z. B. wegen eines Exportverbotes oder wegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Wert und Kaufpreis (sittenwidriger Wucher) nichtig sein. Zudem kann man im Rahmen von Kunst-Kaufverträgen unterschiedliche Haftungsvereinbarungen treffen. Je nach Verhandlungsstärke und -geschick des Rechtsanwalts bzw. der Parteien können Garantien ausgehandelt oder gesetzliche Gewährleistungspflichten beschränkt werden. Bei Internationalen Kaufverträgen ist zudem eine genaue Kenntnis des internationalen Privatrechts erforderlich und es müssen gegebenenfalls Vereinbarungen über das anzuwendende Recht sowie den Gerichtsstand getroffen werden. Einen weiteren Themenkreis bildet das sogenannte Folgerecht, das den Verkäufer eines Kunstwerks verpflichten kann, an den Künstler einen Prozentsatz des Verkaufserlöses vor Steuern zu entrichten. Aber auch nach dem Kauf ergeben sich beim anschließenden Transport, der Versicherung, der Restaurierung oder Konservierung oder dem Verleih von Kunstwerken zahlreiche Rechtsfragen, die von einem auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgeklärt werden sollten.

Für Fragen zum Kunstrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg gerne zur Verfügung.

Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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