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Kunstrecht

Wir sind Anwälte für Kunstrecht. Kunstgüter bereichern nicht nur unseren Alltag, sondern sind auch wichtige Wertträger – im privaten Bereich wie im wirtschaftlichen Leben. Erwerb, Besitz und Übertragung von Kunst, auch von Generation zu Generation, bedürfen sorgfältiger Planung und erfordert spezifisches juristisches Fachwissen. Wir beraten und vertreten Künstler, Kunsthändler, Museen und Sammler bundesweit in allen Fragen des Kunstrechts.

Anwälte Kunstrecht

Wir beraten im Kunstrecht insbesondere in folgenden Bereichen:

Kauf und Verkauf von Kunst und Kulturgütern

Der Verkauf und Kauf von Kunst ist mit Risiken verbunden. Zeigt sich nach dem Vertragsschluss, dass das Kunstwerk Beschädigungen aufweist, unsachgemäß restauriert wurde, oder dass es sich gar um eine Fälschung handelt, so stellt sich die Frage, welche Rechte Verkäufer und Käufer haben. Unsere Anwälte für Kunstrecht prüfen oder erstellen und verhandeln Kunstkaufverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Verfügbarkeits- und Berechtigungsbestätigungen, weisen auf potenzielle Konfliktpunkte hin und beraten bei der Vertragsabwicklung. Im Falle von Kaufmängeln übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Auktionsrecht – Einlieferung, Versteigerung und Mängelgewähreistung

Das Auktionsrecht ist kaum speziell gesetzlich geregelt, wirft aber zahlreiche Rechtsfragen auf, etwa bezüglich Limits, Zuschlägen unter Vorbehalt oder Scheingeboten. Die Mängelgewährleistung wird in Versteigerungsbedingungen für gewöhnlich weitgehend ausgeschlossen. In diesem Spezialbereich kommt es daher besonders auf die Kenntnis von Handelsbräuchen und der über Jahrzehnte gewachsenen Rechtsprechung an. Unsere Anwälte für Kunstrecht beraten Einlieferer und Kaufinteressenten vor der Versteigerung und prüfen Einlieferungsverträge und AGB. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Einlieferer, Käufer und Auktionshaus beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bundesweit.

Kunstfälschung

Kunstfälschungen beschädigen nicht nur das Oeuvre des Künstlers, sondern belasten auch den Kunstmarkt in erheblichem Maße. Wird eine Fälschung als Original verkauft, so stellt sich die Frage, welche Rechte der Käufer gegen den Verkäufer und gegebenenfalls auch gegen Fälscher oder Sachverständige hat und ob er sich schadlos halten kann. In strafrechtlicher Hinsicht kann ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Urkundenfälschung die Folge sein. Unsere Anwälte für Kunstrecht verfügen über ein großes Netzwerk an Experten, die die Authentizität von Kunstwerken prüfen. Bestätigt sich ein Fälschungsverdacht, vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich. Dies umfasst auch die Vertretung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Raubkunst und Restitution

NS-Raubkunst wird nicht nur in öffentlichen Museen, sondern auch in privaten Sammlungen oder Stiftungen festgestellt. Bestätigt sich der Verdacht auf einen verfolgungsbedingten Entzug, erfolgt ein Eintrag in die Lost Art-Datenbank oder wird die Beratende Kommission angerufen, so ist das Kunstwerk faktisch nicht mehr handelbar. Die Washingtoner Erklärung, der zufolge „gerechte und faire Lösungen“ gefunden werden sollen, verpflichtet nur die öffentliche Hand, soll aber auch als Richtschnur für Raubkunst in Privatbesitz gelten. Wird Raubkunst von der öffentlichen Hand oder von Stiftungen ohne vertretbare Grundlage restituiert, kann dies zu einem Ermittlungsverfahren wegen Untreue führen. Unsere Anwälte für Kunstrecht verfügen über ein Netzwerk an renommierten Provenienzforschern und beraten und vertreten außergerichtlich, gerichtlich und vor der Beratenden Kommission.

Kulturgutschutzrecht

Das Kulturgutschutzgesetz hat mit seiner letzten Reform Kunsthandel und Sammlern weitere Pflichten auferlegt, die teilweise mit empfindlichen Strafen bewehrt sind. So muss etwa vor der Ausfuhr von Kulturgut – abhängig von Art, Alter und Wert – ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Bei der Einfuhr ist zu prüfen, ob das Kulturgut in der Vergangenheit unter Verstoß gegen die Gesetze anderer Staaten ausgeführt wurde. Vor dem Inverkehrbringen von Kulturgut muss geprüft werden, ob dieses abhandengekommen, unrechtmäßig nach Deutschland eingeführt oder rechtswidrig ausgegraben worden ist. Noch strenger sind die Sorgfaltspflichten für den gewerblichen Handel. All dies erfordert spezifisches Fachwissen und praktische Erfahrung. Unsere Anwälte für Kunstrecht beraten zu allen Fragen des Kulturgutschutzes, begleiten Ausfuhranträge und übernehmen die Vertretung gegenüber Kulturgutschutzbehörden, Zoll und Strafverfolgungsbehörden.

Vererben von Kunst – vom Testament bis zur Stiftungslösung

Die Vererbung von Kunst bedarf einer sorgfältigen Planung. Will der Erblasser, dass seine Sammlung in der Zukunft erhalten bleibt oder gar erweitert, ausgestellt und erforscht wird, so bieten sich eine Stiftung von Todeswegen oder eine Schenkung unter Auflagen an. In steuerlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob eine Sammlung die Voraussetzungen für eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer erfüllt. Unsere Anwälte für Kunstrecht beraten Sie, erarbeiten individuelle Nachfolgelösungen und setzen diese rechtlich für Sie um.

Corporate Collections

Die meisten Unternehmenssammlungen haben klein angefangen, etwa mit einem Gemälde im Büro des Geschäftsführers, einer Installation in der Lobby oder vor dem Gebäude. Wächst die Sammlung oder soll ein Kunstwerk entfernt oder verkauft werden, so stellen sich spezifische Rechtsfragen. Denn Auftragsarbeiten, Ankäufe und Verkäufe sollten vertraglich sauber aufgesetzt, Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wird NS-Raubkunst in der Corporate Collection identifiziert, so kann ein Reputationsverlust, aber auch ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue drohen. Unsere Anwälte für Kunstrecht betreuen seit Jahren erfolgreich Unternehmenskunstsammlungen und kennen die kunstrechtlichen Anforderungen.

Ihre Ansprechpartner

Für Fragen zum Kunstrecht stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Dr. Louis Rönsberg

„Meine Stärke: das Führen von Verhandlungen - strategisch und effizient.“

Dr. Louis Rönsberg
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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„Mein Erfolgsrezept: Juristische Expertise, Genauigkeit und lösungsorientiertes, pragmatisches Denken.“

Julia Obletter
Rechtsanwältin, Associate
Julia Obletter

Referenz-Mandate

Transaktion Renaissance Gemälde

2022 Beratung des Verkäufers eines Renaissance Gemäldes bei Private Sale. Kaufpreis € 10 Mio.

Art Kite Collection

2022 Beratung der Einlieferer der Art Kite Collection - Versteigerungsergebnis € 8,7 Mio. (Nagel).

Bergonzi-Cello

2022 Beratung des Käufers eines von drei bekannten Celli von Bergonzi (Schüler von Stradivari), 1740.

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