
Kauf und Verkauf von Supercars – rechtliche Begleitung durch Experten
Fokusthemen: Automotive
Der Kauf oder Verkauf eines Supersportwagens oder Rennfahrzeugs ist kein gewöhnliches Geschäft – es erfordert rechtliche Präzision, Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen. Unsere Kanzlei ist auf die rechtssichere Erstellung und Verhandlung von Kaufverträgen für Supercars sowie die professionelle Verkaufsbegleitung spezialisiert. Ob Ferrari, Lamborghini, McLaren oder Bugatti – wir kennen die Besonderheiten des Marktes und schützen Ihre Interessen in jeder Phase des Kauf- oder Verkaufsprozesses.
Maßgeschneiderte Kaufverträge für Supercars und Rennfahrzeuge
Ein Standardvertrag reicht bei Fahrzeugen dieser Preisklasse und Individualität nicht aus. Er ist zu unpräzise und benachteiligt in der Regel Käufer oder Verkäufer. Wir erstellen daher individuelle Kaufverträge, die auf das konkrete Fahrzeug, dessen Ausstattung, Zustand und Historie abgestimmt sind. Will der Geschäftsgegner seinen Vertrag durchsetzen, so prüfen wir diesen und weisen Sie auf rechtliche Risiken hin. Bei grenzüberschreitenden Verträgen arbeiten wir mit den auf Automotive spezialisierten Partnern unseres internationalen Kanzleinetzwerks zusammen. Erfolgt der Kauf oder Verkauf über eine Versteigerung, prüfen wir die Einieferungs- und Auktionsbedingungen sowie den Einlieferungsvertrag.
Dabei berücksichtigen wir:
- Eigentumsverhältnisse und Pfandrechte
- Haltefristen und Verkaufsbeschränkungen
- Sicherheiten bei Anzahlung oder Finanzierung
- Mängelrechten und besondere Garantien
- Internationale Rechtslagen bei grenzüberschreitendem Kauf/Verkauf
- Wartungshistorien und Fahrzeugwertgutachten
Rechtliche Verkaufsbegleitung von A bis Z
Wir begleiten Sie rechtlich vom ersten Kontakt bis zur finalen Übergabe – inklusive Vertragsverhandlungen, Treuhandabwicklung, Absicherung der Zahlung und der Abstimmung von Übergabeprotokollen. Unsere Kanzlei verfügt über fundierte Kenntnisse in der rechtlichen Betreuung von Fahrzeugen und Fahrzeugsammlungen im oberen Premiumsegment und arbeitet diskret, schnell und effizient.
Warum unsere Kanzlei?
- Spezialisierung auf Supercars und exklusive Fahrzeuge
- Langjährige Erfahrung im Automobil- und Vertragsrecht
- Persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen
- Schnelle und rechtssichere Abwicklung – auch international
- Diskretion und Vertrauen auf höchstem Niveau
Vertrauen Sie bei Supercar-Transaktionen auf Profis
Ein Supercar oder Hypercar ist mehr als ein Auto – es ist ein Investment, ein Statement und oft ein Liebhaberstück. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Supercar unerkannte Mängel aufweist, ist der Schaden oft groß. Vertrauen Sie beim Kauf oder Verkauf nicht auf Standardlösungen. Vertrauen Sie auf einen Rechtsanwalt, der die Besonderheiten kennt – juristisch wie praktisch.
Erfahrung, der Sie vertrauen können – Automotive-Kompetenz auf höchstem Niveau
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Automobilrecht mit Schwerpunkt auf Transaktionen von Supercars und exklusiven Fahrzeugen. Dabei haben wir zahlreiche nationale und internationale Kauf- und Verkaufsprozesse von Supersportwagen rechtlich begleitet und kennen die speziellen Anforderungen dieses anspruchsvollen Marktes genau. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, ein ausgewiesener Experte im Bereich Automotive, wurde u.a. von einem führenden deutschen Automobilkonzern mit der Erstellung von Vertragsmustern für klassische Fahrzeuge betraut – ein Beleg für seine anerkannte Fachkompetenz. Unsere Rechtsanwälte betreuen zudem hochkarätige Fahrzeugsammlungen, darunter seltene Supercars, Oldtimer und exklusive Einzelstücke. Diese langjährige Erfahrung fließt in jede rechtliche Beratung ein – individuell, fundiert und absolut verlässlich.

Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie planen den Kauf oder Verkauf eines exklusiven Fahrzeugs? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich professionell begleiten.
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und sein Team stehen Ihnen bundesweit und international zur Seite. Rufen Sie jetzt unverbindlich an! (+49-89-51 24 27 0) oder schreiben Sie an roensberg@slb-law.de.
Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht