Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – Erleichterung für die Baubranche?
Unter der Überschrift „Überforderte Behörden verhindern schnellere Einwanderung“ erläutert Dr. Oliver Baumann, Partner unserer Kanzlei, in der April-Ausgabe des Fachmagazins „Der BauUnternehmer“ die bisherigen Probleme und Herausforderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FKEG) sowie die Unsicherheit über die Wirksamkeit der jüngsten Novelle von November 2023.
Das ursprünglich im Juni 2019 eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) sollte den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtern und die überlasteten Verwaltungsverfahren entschlacken. Die erhoffte Entlastung und der gewünschte Erfolg blieben jedoch aus. Gründe hierfür: Die zuständigen zentralen Ausländerbehörden wurden nicht ausreichend mit zusätzlichem Personal ausgestattet, und es mangelte an der notwendigen Digitalisierung der Verfahrensabläufe. Diese strukturellen Defizite führten zu überlangen Verfahrensdauern und hohen Hürden bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen, insbesondere für nicht-akademische Fachkräfte.
Um die Lage zu verbessern, verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Seit dem 18. November 2023 wird es stufenweise umgesetzt, um den Behörden ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Das Gesetz gründet auf drei wesentlichen Säulen:
- Fachkräftesäule: Diese soll durch die Neugestaltung der Blauen Karte EU und die Erleichterung des Arbeitgeberwechsels die Einwanderung von Fachkräften vereinfachen.
- Erfahrungssäule: Diese Säule ermöglicht es Personen mit hinreichender Berufserfahrung, aber ohne in Deutschland anerkannten Abschluss, leichter einzuwandern und ihren Berufsabschluss nach der Einreise anerkennen zu lassen.
- Potenzialsäule: Durch die Einführung einer „Chancenkarte“ können auch Arbeitnehmer ohne Fachkraftstatus eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten – diese soll die beruflichen Perspektiven und Qualifikationen von Einwanderern berücksichtigen sowie fördern.
Ob die Reform des FKEG von 2023 jedoch die erhoffte Entlastung und Beschleunigung bei der Fachkräfteeinwanderung für die Baubranche bringt, bleibt laut Dr. Baumann abzuwarten. Denn die strukturellen Probleme in den Behörden könnten durch die neuen Regelungen sogar verschärft werden, da die Anforderungen und Einzelfallprüfungen der Bewerber zunehmen.
Für Fragen zum Arbeitsrecht stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Oliver Baumann und Rechtsanwältin Ulrike Dörrie, Fachanwälte für Arbeitsrecht, gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an! (+49-89-51 24 27 0).
Verfasser des Artikels
Dr. Oliver Baumann
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht