
Weinfälschungen – rechtliche Möglichkeiten für Käufer gefälschter Weine
Fokusthemen: Kunst- und Kulturgüterhandel
Der Handel mit hochwertigen Weinen hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben dem Konsum in der Gastronomie oder im Privatbereich, dient Wein auch als alternative Kapitalanlage oder Spekulationsobjekt. Denn seltene Jahrgänge renommierter Weingüter erzielen auf Auktionen und über spezialisierte Händler oft erhebliche Preise. Gleichzeitig wächst das Risiko, gefälschten Wein zu kaufen, weiß Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg. Der auf Aktionsrecht und Handelsrecht spezialisierte Anwalt vertritt seit vielen Jahren Opfer von Weinfälschungen und Betrug. Gefälschte Etiketten, wiederverwendete Flaschen und Korken oder unzutreffende Angaben zum Jahrgang können dazu führen, dass Käufer erhebliche Vermögensschäden erleiden.
Bekannte Fälle von Weinfälschungen
Dass es sich bei Weinfälschungen nicht um Einzelfälle handelt, zeigt die anwaltliche Praxis. Chateau Pétrus von 1961, Chateau Mouton von 1945 oder die Weine der Domaine de la Romanée-Conti sind bei Fälschern besonders belibt, so Rechtsanwalt Dr. Rönsberg. Allgemein bekannt wurde der Fall des indonesischen Weinbetrügers Rudy Kurniawan, der in den USA für Aufsehen sorgte. Er hatte in großem Stil Weine gefälscht, indem er Flaschen neu befüllte und mit täuschend echt wirkenden Etiketten versah. Seine Fälschungen gelangten über Auktionen in den internationalen Handel und führten zu Schäden in Millionenhöhe. Kurniawan wurde 2014 zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Auch in Europa wurden immer wieder Fälle von Weinfälschungen bekannt. Im Jahr 2020 brachen Diebe in ein renommiertes deutsches Weingut ein. Statt Wein, wurde eine große Menge Etiketten entwendet. Im gleichen Jahr verurteilte das Oberlandesgericht Köln eine Weinhändlerin zur Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von fast 300.000 Euro. Von 36 der im Jahr 2012 gekauften Flaschen der Lage Romanée-Conti hatten sich 34 als Weinfälschungen herausgestellt. 2024 gelang Europol die Zerschlagung eines Netzwerks, das gefälschte französische Grand-Cru-Weine produzierte und verkaufte. Diese Beispiele verdeutlichen, dass Käufer selbst bei namhaften Auktionshäusern nicht davor gefeit sind, Opfer von Betrug zu werden.

Hinweise auf mögliche Fälschungen
Die Echtheit von Weinen ist nicht immer leicht zu überprüfen. Es gibt jedoch Anhaltspunkte, die Verdacht wecken können:
- Unregelmäßigkeiten bei Etiketten, Korken oder Kapseln. Stimmen das Design und die Anordnung auf der Flasche?
- Abweichungen von Form, Gewicht , Farbe oder Glasqualiät der Flasche.
- Ungewöhnliche Preisgestaltungen, die deutlich vom Marktwert abweichen.
- fehlende oder unklare Herkunftsangaben und -nachweise (Provenienz).
Bei hochpreisigen Weinen oder einer höheren Anzahl von Flaschen empfiehlt es sich, die Echtheit des Weines durch einen Experten prüfen zu lassen. Darüber hinaus bieten renommierte Weingüter oft eine Überprüfung der von ihnen erzeugten Weine an, so Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg.
Die Rechtslage bei Weinfälschungen
Wer einen gefälschten Wein erwirbt, hat grundsätzlich mehrere rechtliche Möglichkeiten:
- Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB).
- Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrags mit Rückzahlung des Kaufpreises.
- Schadensersatzansprüche, wenn durch den Erwerb weitere Schäden verursacht wurden.
- Strafrechtliche Schritte gegen den Verkäufer, insbesondere wegen Betruges (§ 263 StGB).
Besondere Aufmerksamkeit ist beim Erwerb über Auktionshäuser geboten. Deren Geschäftsbedingungen enthalten häufig Einschränkungen der Gewährleistung. Ob und in welchem Umfang diese wirksam sind, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Handelt es sich beim Verkäufer und Käufer um Kaufläute im Sinne des HGB, so gilt in Deutschland die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Diese verpflichtet den Käufer, den Wein unverzüglich zu untersuchen. Ist die Frage der Echtheit des Weines nur durch einen Experten zu klären, so muss der Käufer in der Regel einen solchen beauftragen. Ergibt sich ein Fälschungsverdacht, so muss der Käufer diesen unverzüglich beim Verkäufer reklamieren. Andernfalls gilt der gefälschte Wein als genehmigt, sofern nicht arglistig getäuscht wurde.
Wie wir Ihnen als Rechtsanwälte helfen können
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Käufer, die den Verdacht haben, gefälschten Wein erworben zu haben. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Sicherung der Tatsachen- und Beweislage.
- Prüfung der Vertragsunterlagen oder Auktionsbedingungen.
- Durchsetzung von Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüchen.
- Einleitung und Begleitung möglicher strafrechtlicher Schritte.
- Unterstützung in grenzüberschreitenden Sachverhalten, etwa beim Erwerb über ausländische Händler oder Auktionen.
Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten wirksam zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.
Fazit
Besteht der Verdacht, dass gefälschter Wein gekauft wurde, so sollte schnell und entschlossen gehandelt werden. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen dabei mit Erfahrung und Durchsetzungskraft zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Abklärung der Echtheit des Weines und setzen Ihre Interessen durch.

Rufen Sie jetzt unverbindlich an!
Wenn Sie weiterführende Fragen zum Thema Weinfälschung oder zu anderen Frage des Weinrechts haben, so steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg und sein Team gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung +49-89-5124270. Oder schreiben Sie uns.
Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht