Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der umfassenden Beratung und Vertretung von Arbeitgebern. Hierbei berate ich insbesondere bei Themen wie der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen, der Prozessführung bei allen Arbeitsgerichten, ferner im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und des Betriebsverfassungsrechts. Ebenso berate ich im Tarifrecht und bei der Verhandlung von Firmen- und Sanierungstarifverträgen.
Sehr häufig werde ich als arbeitsrechtlicher Berater auch für komplexe Restrukturierungsprojekte und M&A Transaktionen einschließlich der Due Diligence hinzugezogen und übernehme in solchen Fällen neben der strategischen Planung und Mitgestaltung des Projekts insbesondere auch die Verhandlungen mit Betriebsräten (Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren einschließlich Einigungsstellenverfahren) und die spätere arbeitsrechtliche Umsetzung und Abwicklung aller Maßnahmen.
Weitere oft von mir behandelte Themen sind Betriebsübergang, Outsourcing, betriebliche Altersversorgung / Pensionszusagen, Mitarbeiter Entsendung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder auch Fragestellungen aus dem Insolvenzarbeitsrecht. Ebenso berate ich im Bereich Sozialversicherungsrecht im Kontext von Statusfeststellungsverfahren und hier insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Personaleinsatzkonzepten.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen bei Vereinbarungen mit ihrem Unternehmen, der Führung von komplexen Abfindungsverhandlungen, der Prüfung von Wettbewerbsverboten sowie der Durchsetzung von Karenzentschädigungsansprüchen.
Ebenfalls berate ich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei vertraglichen Vereinbarungen mit Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte), der Gründung von Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH-Bereich) sowie im Bereich des Umwandlungsrechts (Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel) und bei Gesellschafterstreitigkeiten.