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Donnerstag, den 1. August 2024

Verdacht auf Raubkunst? Was zu tun ist

Rechtsgebiete: Kunstrecht

Das Kaufen und Sammeln von Kunst bereitet immer mehr Menschen Freude und nie zuvor wurde so viel Kunst vererbt. Was aber, wenn nach der Ersteigerung oder der Erbschaft Fragen zur Herkunft des Kunstwerks auftauchte, zur sogenannten „Provenienz“? Und macht man sich strafbar, wenn man Raubkunst kauft oder zum Verkauf anbiete? Erfahrene Provenienzforscher-innen können dabei helfen, die Herkunftsgeschichte von Kunstwerken zu überprüfen und Klarheit zu schaffen. Auf Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwälte könne die Frage klären, ob ein Raubkunstverdacht einen Kaufmangel darstellt, ob es eine Plicht zur Rückgabe oder Restitution von Raubkunst gibt oder ob der Verkauf von Raubkunst eine Straftat darstellt.

Was ist Raubkunst?

Der Begriff Raubkunst bezeichnet allgemein Kunstwerke, die während des Zweiten Weltkriegs und in anderen Konflikten gestohlen oder unter Zwang verkauft wurden. Von NS-Raubkunst spricht man, wenn Kunstwerke von den Nazis beschlagnahmt oder unter Druck verkauft wurden oder anderweitig verfolgungsbedingt abhandengekommen sind.

Verdacht auf Raubkunst

Der Verdacht, dass ein Kunstwerk früheren Eigentümern gestohlen oder verfolgungsbedingt entzogen worden sein könnte, kommt oft schleichend. Warum war der Kaufpreis so niedrig? Warum hat sonst niemand geboten? Wussten der Händler oder andere Bieter vielleicht etwas? Warum war der Erblasser immer so geheimnisvoll, wenn es um die Herkunft des einen Gemäldes ging? In solchen Fällen ist es entscheidend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und für Klarheit zu sorgen.

Erste Schritte bei Verdacht auf Raubkunst

  1. Ruhe bewahren und keine voreiligen Schlüsse ziehen: Der Verdacht auf Raubkunst kann beunruhigend sein. Es ist jedoch wichtig, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Eine gründliche Untersuchung ist unerlässlich.
  2. Dokumente und Herkunftsgeschichte sichten: Sammeln Sie alle verfügbaren Informationen über das Kunstwerk. Dazu gehören Kaufbelege, Auktionskataloge, Korrespondenzen und Fotos. Jede Information kann wertvoll sein, um die Provenienz des Werkes zu ermitteln und zu prüfen.
  3. Fachkundige Provenienzforscher beauftragen: Die Überprüfung der Herkunftsgeschichte eines Kunstwerks ist eine komplexe Aufgabe, die spezielles Fachwissen erfordert. Hier kommen Provenienzforscher und -forscherinnen ins Spiel. Mit deren Expertise können historische Dokumente analysiert, Archive durchsucht und eine detaillierte Provenienzrekonstruktion durchführt werden.

Dienstleistungen

  1. Recherche der Historie: Ein Provenienzforscher führt – falls erforderlich – Recherchen in nationalen und internationalen Archiven durch und analysiert historische Dokumente, untersucht frühere Eigentümer und ermittelt den Weg des Kunstwerks durch die Geschichte.
  2. Analyse und Bewertung: Je nach Auftrag, werden die gesammelten Informationen bewertet und fließen in einen detaillierten Bericht über die Herkunft des Kunstwerks ein. Dieser Bericht kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte oder zur Beruhigung des eigenen Gewissens dienen. Soll ein Kunstwerk verkauft werden, führt ein fachgerecht erstelltes Provenienzgutachten in der Regel zu einer deutlichen Preissteigerung.
  3. Beratung und Unterstützung: Beratung und Unterstützung im Umgang mit rechtlichen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Raubkunst bieten auf Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Sie helfen dabei, die richtigen Schritte zur Klärung des rechtlichen Status des Kunstwerks einzuleiten oder mit Erben von Anspruchsberechtigten „gerechte und faire Lösungen“ im Sinne der Washingtoner Erklärung zu verhandeln.

Vorteile der Abklärung der Provenienz

  • Prüfpflicht: Wer Kulturgut zum Kauf anbietet, ist gem. § 41 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) dazu verpflichtet, zuvor zu prüfen, ob dieses abhandengekommen ist. Wer abhanden gekommenes Kulturgut in Verkehr bringt, macht sich gem. § 83 Abs. 1 Nr.4 KGSG strafbar.
  • Guter Ruf: Ein gewissenhafter und proaktiver Umgang mit einem Raubkunstverdacht kann das Ansehen eines Käufers oder Sammlers schützen.
  • Werterhöhung: die Bestätigung einer sauberen Provenienz führt in der Regel zu einer erheblichen Werterhöhung. Im Verkaufsfalle können oft viel höhere Preise erzielt werden, wenn sich die Interessenten darauf verlassen können, keine Raubkunst zu erwerben.

Vorteile der Beauftragung eines Provenienzforschers

  • Fachwissen: Provenienzforscher-innen verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Kunstgeschichte und Archivarbeit. Das spart Zeit und Geld.
  • Gründlichkeit: Durch akribische Recherche wird die Herkunftsgeschichte eines Kunstwerks umfassend und detailliert aufgeklärt.
  • Sicherheit: Mit einem professionellen Provenienzbericht sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die rechtliche und ethische Absicherung Ihrer Sammlung oder den Verkauf von Kunstwerken geht.
  • Vertrauen: Klare und transparente Herkunftsnachweise erhöhen den Wert und die Glaubwürdigkeit Ihrer Sammlung.
  • Diskretion: Ein Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für Provenienzforscher gilt dies nicht. Es sollte daher auf den Abschluss einer vertraglichen Verschwiegenheitsvereinbarung geachtet werden.

Fazit

Der Verdacht auf Raubkunst in der Sammlung ist eine ernste Angelegenheit, die sorgfältige und professionelle Überprüfung erfordert. Erfahrene Provenienzforscher und Provenienzforscherinnen bieten die notwendige Expertise, um die Herkunftsgeschichte von Kunstwerken zu klären und Ihnen Sicherheit und Klarheit zu verschaffen. Zögern Sie nicht, bei Verdacht auf Raubkunst fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihre Sammlung rechtlich und ethisch abzusichern.

 

Benötigen Sie Unterstützung? 

Kontaktieren Sie uns heute und lassen Sie uns gemeinsam die Geschichte Ihrer Kunstwerke aufklären. Rufen Sie Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg jetzt unverbindlich an: +49-89-5124270

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg | Partner

Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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