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Mittwoch, den 31. August 2011 Uhr

Penny Stocks – Betrug mit billigen Aktien – Rechtsanwalt informiert

Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht

Penny Stocks oder sog. Billigaktien sind Aktien, die nur einen sehr geringen Kurs haben. Das macht Penny Stocks besonders anfällig für Betrug. Und Anleger verlieren in diesem Segment in Deutschland jedes Jahr Millionen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kennt diese Fälle aus der Praxis: Zunächst scheinen Penny Stocks reizvoll, zumal wenn sie von selbsternannten Börsengurus, Börsencoaches oder Anlageberatern telefonisch, auf Börsenseminaren oder mittels Börsenbriefen in den höchsten Tönen angepriesen werden. Dabei wird dem Anleger zumeist Glauben gemacht, bei der Emittentin der Penny Stocks handele es sich um eine vollkommen unterbewertete Gesellschaft, die kurzfristig „durchstarten“ werde, da sie gerade Patente, Ölquellen oder Goldmienen erworben hat, in denen ein Vermögen steckt. Weiter erfolgt oft der Hinweis darauf, dass bei Penny Stocks eine Verdoppelung oder gar Verhundert- oder Vertausendfachung viel einfacher möglich sei, als bei einem Standardwert. Da es sich bei dem Penny Stock um einen „Geheimtipp“ handele, sei Eile geboten.

Überprüft der Rechtsanwalt das Penny Stock Unternehmen – etwa mittels eines SEC Berichts – so stellt sich nur all zu oft heraus, dass die Firma tatsächlich bislang nur einen Jahresumsatz im vierstelligen Bereich erzielt, über kein eigenes Büro oder eigene Angestellte verfügt und auch sonst keinerlei Wert aufweist. Wird das den ersten Anlegern klar, so fällt der Kurs der Billigaktie innerhalb weniger Stunden und Tage ins Bodenlose. Stagniert der Kurs des Penny Stock im Fallen kurzzeitig, so raten geschickte Anlagebetrüger den Anlegern zumeist dazu, nun möglichst viele Billigaktien nachzukaufen. Es handele sich nur um einen zwischenzeitlichen Rücksetzer des Aktienkurses auf dem Weg nach oben und damit um die „Chance“ den Verlust auszugleichen. In der Regel fällt der Kurs jedoch unaufhaltsam weiter, bis er bei dem Bruchteil eines Cents steht.

Ist dies geschehen, so ist Eile geboten, weiß Dr. Rönsberg. Der Spezialist für Betrugsfälle von der Kanzlei SLB Rechtsanwälte meint dazu: „Im Falle von Marktmanipulation und bewusster Falschberatung bei Penny Stocks kann es um Stunden gehen. Oft werden die Gelder von den Pennystock Betrügern kurzfristig außer Landes gebracht und alle Spuren beseitigt. Daher kommt es besonders darauf an, die Täter nicht durch selbstverfasste Forderungsschreiben oder die Drohung mit einer Strafanzeige zu warnen.“ Der Bankrechtsexperte empfiehlt daher sich im Falle von Pennystockbetrug schnell professionellen Rat zu holen. Erfahrungsgemäß besteht nur so eine gute Chance das verlorene Geld wiederzuerlangen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht

Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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