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Montag, den 13. Oktober 2025

Doppelte Fahrgestellnummern (FIN) beim Oldtimer – Fälschung oder Fabrikationsfehler?

Doppelte Fahrgestellnummern bei Oldtimern sind ein ernstes Warnsignal. Häufig steckt eine Fälschung oder Doublette dahinter. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät Käufer, Sammler und Händler bei der Prüfung der Echtheit und der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche im Oldtimerrecht.
Rechtsgebiete: Oldtimerrecht

Wenn die FIN zweimal existiert

Am Oldtimermarkt tauchen immer wieder Fahrzeuge auf, die dieselbe Fahrgestellnummer (FIN) tragen. In den meisten Fällen ist dies ein deutliches Warnsignal: Eines der Fahrzeuge ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fälschung oder eine sogenannte „Doublette“.
Eine doppelte FIN kann den Wert eines Oldtimers erheblich beeinträchtigen – bis hin zur Unverkäuflichkeit. Käufer sollten daher unverzüglich prüfen lassen, welches der beiden Fahrzeuge das Original ist.

Erste Schritte bei Verdacht auf eine doppelte FIN

Besteht der Verdacht, dass zwei Fahrzeuge mit identischer Fahrgestellnummer existieren, sollte zunächst eine technische und dokumentarische Prüfung erfolgen. Wichtige Anhaltspunkte liefern:

  • Originalunterlagen (z. B. alte Fahrzeugbriefe, Werksdaten, Produktionskarte u.a.)
  • Karosseriemerkmale und Produktionsdetails.
  • Gutachten und Zertifikate des Herstellers oder von Classic-Departments (Mercedes Benz Heritage, Ferrari Classiche u.a.).

Die Feststellung der Echtheit kann durch Oldtimer-Sachverständige begleitet werden, so Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der auf Oldtimerrecht spezialisiert ist. Denn die rechtlichen Folgen sind gravierend.

Wenn das eigene Fahrzeug die Fälschung ist

Erweist sich das Fahrzeug als Fälschung, können rechtliche Schritte gegen den Verkäufer geprüft werden. Je nach Fallkonstellation kommen in Betracht:

  • Mängelgewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB (Sachmangel).
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB).
  • Schadensersatzansprüche wegen Betrugs (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 263 StGB).

Mit der Frage, ob und wann bei einem Oldtimer ein Mangel vorliegt, haben sich bereits zahlreiche Gerichte beschäftigt. Aufgabe der anwaltlichen Vertretung ist es, diese Spezialrechtsprechung zu kennen und im Mandanteninterese nutzbar zu machen.

Wenn das eigene Fahrzeug das Original ist

Stellt sich dagegen heraus, dass der eigene Oldtimer das Originalfahrzeug ist, können zivilrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer oder Besitzer der Fälschung bestehen – etwa auf Unterlassung und Beseitigung. Zudem droht dem Eigentümer des Fälschungsfahrzeugs rechtlicher Ärger: Manche Hersteller, etwa Ferrari, gehen konsequent gegen gefälschte Fahrzeuge und Doubletten vor – teils bis zur gerichtlich durchgesetzten Vernichtung solcher Fälschungen nach Markenrecht.

Fazit

Doppelte Fahrgestellnummern sind ein ernstes Warnsignal im Oldtimermarkt. Ob Fabrikationsfehler, fehlerhafte Einschlagung oder Fälschung – Betroffene sollten den Fall umgehend rechtlich prüfen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt seit Jahren Sammler, Käufer und Händler in Streitigkeiten rund um Oldtimer-Fälschungen, Doubletten und Echtheitsfragen – bundesweit und international. Rufen Sie jetzt an! +49-89-51 24 27 0

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg | Oldtimerrecht

Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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