Abfindungsrechner

Wurden Sie gekündigt?
Oder hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten?

Bei uns erhalten Sie eine erste Einschätzung, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht rechnen können.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Oliver Baumann

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht.

Seit über 20 Jahren berate ich im Arbeitsrecht und berate Arbeitnehmer umfassend zu allen Fragen rund um Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutz.

Sie erhalten keine Standardlösungen, sondern individuelle Strategien, die zu Ihrer Verantwortung und Position passen.

Verhandeln ist meine Stärke – ich setze Ihre Interessen durch, auch in den schwierigsten Gesprächen.

Abfindungsrechner

Erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung

1 Seit wann arbeiten Sie für Ihren Arbeitgeber?
Bitte wählen Sie ein gültiges Datum in der Vergangenheit.
2 Wann haben Sie das Kündigungsschreiben erhalten?
Bitte wählen Sie ein gültiges Datum in der Vergangenheit.
3 Hat das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter?
Ja
Nein
4 Wie hoch ist Ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt?

Umfasst Grundlohn, Boni, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen).

Bitte geben Sie Ihr Bruttogehalt ein.
5 In welcher Branche arbeiten Sie?
Bitte wählen Sie eine Branche aus.
Disclaimer: Die in diesem Abfindungsrechner genannten Beträge basieren auf üblichen Zahlungen in vergleichbaren Fällen und dienen lediglich einer unverbindlichen Einschätzung. Ein Anspruch auf diese Beträge besteht nicht. Für eine verbindliche Abschätzung kontaktieren Sie einen unserer Anwälte.

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Ausgezeichnete Arbeitsrechtskanzlei

SLB LAW in München ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die langjährig im Arbeitsrecht berät und Anwälte unserer Kanzlei wurden wiederholt von Legal500, Handelsblatt und Best Lawyers für die Qualität unserer Beratung und Vertretung ausgezeichnet. Mit unserem kostenlosen Abfindungskalkulator erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zur möglichen Höhe Ihrer Abfindung – unverbindlich und ohne Verpflichtung.

Alles, was Arbeitnehmer über Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutz wissen sollten

  1. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?

    Im Allgemeinen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmen können jedoch durch Sozialpläne, Tarifverträge oder spezielle Regelungen wie § 1a KSchG oder § 9 KSchG entstehen. In den meisten Fällen wird die Abfindung individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt.

  2. Wie hoch ist eine Abfindung?

    Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Als Orientierung gilt oft die sogenannte Regelabfindung:

    Anzahl der Beschäftigungsjahre x 0,5 x Bruttomonatsgehalt

    Faktoren wie Ihr durchschnittliches Bruttogehalt, die Branche, Ihre Beschäftigungsdauer, das Verhandlungsgeschick und die Stärke des Kündigungsschutzes können dabei eine Rolle spielen. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um eine erste unverbindliche Einschätzung zu erhalten. Bitte beachten Sie: Die angegebenen Beträge sind lediglich Richtwerte und kein verbindlicher Anspruch.

  3. Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

    Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten, müssen Sie dies binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun. Im ersten Schritt erfolgt ein Gütetermin, in dem außergerichtlich eine Einigung versucht wird. Gelingt dies nicht, kommt es zum Kammertermin, bei dem erneut eine Einigung angestrebt wird. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet das Gericht per Urteil. Eine Kündigung wird dann entweder als unwirksam erklärt oder die Klage wird abgewiesen. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, in Revision zu gehen.

  4. Wann ist eine Kündigung unwirksam?

    Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie bestimmten gesetzlichen Vorgaben entspricht, darunter:

    – Zugang einer schriftlichen Kündigungserklärung, die hinreichend bestimmt ist (§ 623 BGB).
    – Einhaltung der Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
    – Ggf. ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG).

    Zusätzlich gelten besondere Anforderungen im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes (§§ 1 ff. KSchG). Dieser greift, wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind (§ 1 I KSchG) und Ihr Arbeitgeber nicht unter die Kleinbetriebsklausel (§ 23 I KSchG) fällt. Auch die Kündigungsgründe – ob personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt – müssen sozial gerechtfertigt sein.

  5. Warum eine Kündigungsschutzklage einreichen?

    Eine Kündigungsschutzklage kann Ihnen helfen, eine unwirksame Kündigung anzufechten oder eine höhere Abfindung auszuhandeln. Dabei können Sie Ihre Rechte wahren und Ihre beruflichen Perspektiven sichern.

  6. Wie wird eine Abfindung versteuert?

    Abfindungen unterliegen der Steuerpflicht. Dank der sogenannten Fünftelregelung kann jedoch eine steuerliche Begünstigung erreicht werden, indem die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt berechnet wird. Dies reduziert die steuerliche Belastung.

Disclaimer Abfindungsrechner

Die in diesem Abfindungsrechner genannten Beträge basieren auf üblichen Zahlungen in vergleichbaren Fällen und dienen lediglich einer unverbindlichen Einschätzung. Ein Anspruch auf diese Beträge besteht nicht. Für eine verbindliche Abschätzung kontaktieren Sie einen unserer Anwälte.

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