Rechtsanwälte für Brauereirecht

Brauereirecht

Das Brauereirecht weist eine Reihe von Besonderheiten auf. Zum einen handelt es sich bei Bier um ein Lebensmittel, das als solches einer speziellen Kontrolle unterliegt (Lebensmittelrecht). Zum anderen verfügen Brauereien traditionell über ein branchenspezifisches Vertriebswesen (Bierlieferungsverträge, Gaststättenrecht).

Unsre Rechtsanwälte beraten und vertreten Brauereien über das klassische Brauereirecht hinaus auch beim Kauf oder Verkauf von Brauereien oder Brauereiimmobilien (Gaststätten, Biergärten), bei Finanzierungen im Brauereiwesen (Venture Capital, Private Equitiy) oder bei aktienrechtlichen Fragestellungen (Aktienbrauereien).

Die Beratung und Vertretung der Rechtsanwälte im Brauereirecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Getränkelieferungsverträge, Bierlieferungsverträge, Getränkefachgroßhändlerverträge
    • Vertragsgestaltung / AGB-Recht
    • Kündigung / Widerruf
    • Schadensersatz
    • Minderbezug / Fremdbezug
  • Gaststättenrecht (Pachtrecht / Inventargestellung)
  • Automatenaufstellverträge
  • Immobilienrecht der Brauereien
    • Beratung beim Erwerb oder Verkauf von Brauereiimmobilien
    • Beratung bei Verstoß gegen Dienstbarkeiten (z.B. Ausschankverbot)
  • Nachfolgeplanung und Erbrecht für Brauereibetriebe
  • Verkauf / Kauf von Brauereien (M&A, Due diligence)
  • Finanzierungen im Brauereiwesen
  • Arbeitsrecht für Brauereien

 

Für weiterführende Fragen zum Thema Brauereirecht oder Gaststättenrecht stehen die Anwälte der Kanzlei gerne zur Verfügung.