Rechtsanwälte für Börsenrecht

Börsenrecht

Unsere Rechtsanwälte beraten Mandanten im Börsenrecht sowohl bei der Markteinführung (Listing, IPO) als auch bei der Umnotierung (Switch) von Aktien an Börsen (Frankfurter Wertpapierbörse, Börse München u.a.) in allen Segmenten des Freiverkehrs (Open Market und Entry Standard) und Regulierten Markts (General Standard und Prime Standard). Dies schließt vor allem die Erstellung von Wertpapierprospekten und deren Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein. Dabei können wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgegriffen und den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Mandanten folgend eine individuelle Lösung erarbeiten. So steht vor einem Börsengang etwa oftmals zunächst die Umwandlung einer deutschen oder ausländischen Gesellschaft in eine deutsche Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) o.a.

Daneben beraten wir Aktiengesellschaften und Aktionäre zu regulatorischen Rechten und Pflichten aus dem deutschen, europäischen und internationalen Kapitalmarktrecht, etwa zu Insiderhandel und Ad-hoc-Publizität (Wertpapierhandelsgesetz) oder börsenregulatorischen Anforderungen an die Corporate Compliance.

Unsere Kompetenzen erstrecken sich im Besonderen auf die folgenden Felder:

Kapitalmarkttransaktionen

  • Börsengänge / IPOs (umfassende rechtliche Beratung mit Due Diligence, Prospekterstellung mit Haftungsübernahme, Betreuung von Aktien- und Kapitalmarktrecht)
  • Prospekthaftungsvermeidung und Prozessvertretung bei Prospektfehlern und in Haftungsfällen
  • Aktienrecht, Wertpapierhandelsrecht
  • Insiderrecht

Akquisitionsbegleitung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern

  • Due Diligence
  • Vertragsgestaltung
  • Transaktionsbegleitung