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Erbrecht & Nachfolgeplanung

Zur Vermeidung späterer erbrechtlicher Streitigkeiten zwischen den Erben und möglichen weiteren Berechtigten und um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen nach dem Tode zur Umsetzung gelangen, ist es ratsam, zu Lebzeiten entsprechende erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Erbrecht & Nachfolgeplanung

Für Unternehmer ist die eigene Firma das jahre- wenn nicht jahrzehntelang geschaffene Lebenswerk und viel mehr als lediglich ein Vermögenswert und eine eigene Arbeitsstätte. Umso wichtiger ist es für den Unternehmer, auch nach dem eigenen Ableben dafür Sorge getragen zu haben, dass dieses Lebenswerk Bestand hat – für die Zukunft der Mitarbeiter ebenso wie für etwaige Nachfolger aus dem Kreis der eigenen Familie. Allein schon deshalb sollte sich der Unternehmer frühzeitig mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen und die nötigen Entscheidungen und rechtlichen Vorkehrungen mit Sorgfalt und Sachverstand treffen.

Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen.

Unsere Leistungen umfassen insoweit u.a. folgende Aspekte:

  1. Erbrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall

  2. Nachfolgeberatung

  3. Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen

  4. Vermächtnisse

  5. Erbverträge

  6. Vorweggenommene Erbfolge

  7. Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen

  8. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  9. Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder Pflichtteilsrestansprüchen

  10. Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten

  11. Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

  12. Verhandlungen mit Banken, Finanzämtern, Behörden

  13. Haftungsbeschränkungen gegenüber Nachlassgläubigern

  14. Strategien zur Pflichtteilsvermeidung

  15. Testamentsvollstreckung

Ihre Ansprechpartner

Für Ihre Fragen zu Erbrecht und Nachfolgeplanung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Martin Zeil

„Vertrauen, Kompetenz und Lebenserfahrung sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.“

Martin Zeil
Rechtsanwalt
Bayerischer Staatsminister a.D.

„Kompetenz - Leistung - Erfolg - gemeinsam“

Dr. Christian Strassberger
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Strassberger

Stimmen unserer Mandanten

RA Martin Zeil von SLB LAW hat mich als Miterbin in einem sehr umfangreichen Erbfall einer in Deutschland geborenen Erblasserin mit Wohnsitz in den USA und mit Vermögen in Deutschland fast 6 Jahre beraten und begleitet. Seine profunde Kenntnis des Erbrechts und der Europäischen Erbrechtsverordnung haben zu einem sehr guten Ergebnis in diesem länderübergreifenden Fall geführt. Mein Anwalt in den USA und ich haben besonders die exzellenten Englischkenntnisse von Herrn Zeil sehr geschätzt.
Lisa Clarke, Nevada, USA

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13. Juli 2015
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