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Mittwoch, den 25. März 2020 Uhr

Margin Call rechtswidrig? Nachschusspflicht beim Börsenhandel

Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht

Margin Call, Variation Margin Call oder Performance Bond Call nennt sich die Nachschusspflicht, die einen Anleger trifft, wenn seine Verluste die festgelegte Mindestdeckungshöhe, die Maintenance Margin, seines Margin Accounts übersteigen oder sich dass Verlustrisiko anderweitig erhöht hat. Wie bei Geschäften mit Optionsscheinen oder Hebelzertifikaten kann den Anleger auch beim Währungshandel (Forex Trading) ein Margin Call ereilen. Der Broker reagiert damit auf sein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis.

Das Margining ist auch grundsätzlich vollkommen gerechtfertigt, da andernfalls ein Handel mangels Vertrauen in die Liquidität der Marktteilnehmer überhaupt nicht zustande kommen würde. Dennoch treten nach einem Margin Call oftmals Streitigkeiten und Probleme auf, etwa dann, wenn es um die konkrete Höhe der geforderten Margin, um die vom Broker gesetzte Frist zur Erhöhung der Margin oder um die Verwertung von Sicherheiten und die zwangsweise Schließung von Positionen geht. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, kennt diese Probleme aus der Praxis.

Die Zahl der Privatanleger im Devisenhandel nimmt stetig zu und beträgt in Deutschland derzeit etwa 60.000. Dies liegt zum einen in der hohen Transparenz des Foreign Exchange Marktes (Forex) begründet. Zum anderen sind schon bei geringem Einsatz hohe Gewinne möglich und es kann 24 Stunden gehandelt werden. Dabei kann der Anleger entweder über einen FX-Broker direkt am Devisenmarkt handeln oder im Rahmen von CFDs (Contracts for Difference) an der Entwicklung eines Underlyings partizipieren, ohne es tatsächlich zu erwerben. Riskant werden diese Geschäfte, wenn hohe Hebel eingesetzt werden. Das Verhältnis zwischen dem bewegten Währungsvolumen und der hinterlegten Sicherheitsleistung (Margin) liegt für gewöhnlich bei 100:1. Verändert sich der Wechselkurs um ein Prozent in die richtige Richtung, so verdoppelt sich das eingesetzte Kapital. Andernfalls ist es verloren. Im Extremfall kann es eben zu einer Nachschusspflicht (Margin Call) kommen.

Ob ein Margin Call rechtswidrig war und ob der Anleger vom Broker Schadensersatz verlangen kann, ist eine Frage des Einzelfalls und richtet sich insbesondere nach den jeweiligen Vertragsbedingungen sowie nach dem anwendbaren Recht. Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist daher oftmals schon die Wahl des richtigen Brokers entscheidend. Sitzt dieser in der Karibik, so unterliegt er nicht der Aufsicht durch eine bewährte Überwachungseinrichtung wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder etwa der englische Financial Services Authority (FSA) und muss zudem unter Umständen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten Vorort verklagt werden. Weiter kann ein Broker Interessenkonflikten unterliegen, etwa dann, wenn er – im Gegensatz zu einem sog. No Dealing Desk – als Market Maker praktisch seinen eigenen Markt betreibt. Anleger, die von einem rechtswidrigen Handeln ihres Brokers ausgehen, sollten Ihre Ansprüche zunächst von einem auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Für Fragen zu Margin Calls oder zu anderen Bereichen des Börsenrechts stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie die anderen Anwälte der Kanlzei jederzeit gerne zur Verfügung.

Verfasser des Artikels

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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