SLB Kloepper Rechtsanwälte Aktuelles

BaFin genehmigt Börsenprospekt der LION E-Mobility AG

Dienstag, den 08. Oktober 2013 um 12:35 Uhr

SLB Rechtsanwälte freut sich mitteilen zu können, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im September 2013 den vom Kapitalmarktrechtsteam der Kanzlei verfassten Börsenprospekt für den Börsengang der LION E-Mobility AG gebilligt hat. Der Wertpapierprospekt entspricht damit den erheblich gestiegenen Anforderungen des Wertpapierprospektgesetztes (WpPG) in der ab dem 01.07.2012 geltenden Fassung. Der Gesetzgeber hatte das WpPG zum Juli 2012 den europarechtlichen Vorgaben der Verordnung Nr. 486/2012 vom 30.03.2012 angepasst.

Die Schweizer AG mit ihren Konzerngesellschaften in Deutschland ist im Bereich elektrische Energiespeicher und Batteriesystemtechnik tätig.

Für Rückfragen zum Wertpapierprospektgesetzt (WpPG) oder den gestiegenen Anforderungen an einen Börsenprospekt steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Winfried Klöpper gerne zur Verfügung.